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Allgemeine Reisebedingungen der Firma
Kondor Tours



Sehr geehrter Reisegast,
die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651a bis I BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der Firma Kondor Tours GmbH, Schöntalweg 40, D-73349 Wiesensteig, Telefon 07335/922024, Telefax 07335/922025, nachstehend »KT« abgekürzt, und jedem einzelnen Reiseteilnehmer, nachstehend »der Reisegast« genannt, im Falle der Buchung zustandekommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Gast KT den Abschluss eines Reisevertrags auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von KT vor. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Reisegast das geänderte Angebot annimmt. Dies kann auch durch Leistung der Anzahlung, der Restzahlung oder durch den Reiseantritt selbst geschehen.

1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Leistungsverpflichtung von KT

2.1 Die Leistungsverpflichtung von KT ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften und andere Reiseveranstalter) und Reisebüros sind von KT nicht bevollmächtigt, Zusicherung zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von KT hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3. Zahlungen und Restzahlung

3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 in BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Reisepreises, maximal jedoch € 250,- pro Person, da wir in entsprechender Höhe Anzahlungen gegenüber unseren Leistungsträgern erbringen.

3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich direkt oder über das vermittelnde Reisebüro ausgehändigt.

3.4 Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.

3.5 Leistet der Kunde Anzahlung und/oder Restzahlung trotz Fälligkeit nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, ist KT berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen zu belasten.

3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben und kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und KT zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von KT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KT ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Preisanpassung

KT behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann KT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann KT von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann KT von Ihnen verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den entsprechenden, antei-ligen Betrag heraufsetzen.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für KT verteuert hat.

5.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für KT nicht vorhersehbar waren.

5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat KT Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von KT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. KT bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an KT zurückerstattet worden sind.

7. Rücktritt und Kündigung durch KT

7.1 KT kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt KT, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; KT muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der KT eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die Reiseleitung von KT ist in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von KT wahrzunehmen.

7.2 KT kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) KT ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, daß die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von KT später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn KT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber KT geltend zu machen.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

8.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber KT, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.

8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen KT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
b) vom 29. bis zum Reisebeginn 70% des Reisepreises
c) am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%

8.3 Dem Reisegast ist es gestattet, KT nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

8.4 KT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes

9.1 Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit KT dahingehend konkretisiert, daß der Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung von KT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

9.2 Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.3 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.

9.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, KT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn KT, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung), eine ihnen vom Reisegasts bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von KT oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber KT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nach Reiseende und nur gegenüber KT unter oben angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

10.1 KT informiert im Reisekatalog über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisegastes begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie KT nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.

10.2 KT wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegeben Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

10.3 Soweit KT seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reiseteilnehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.

11. Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von KT für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) KT für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 KT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von KT sind.
KT haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von KT ursächlich geworden ist.

12. Verjährung

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und KT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder KT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Gerichtsstand, Sonstiges

13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen KT im Ausland für die Haftung von KT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.3 Der Kunde kann KT nur an dessen Sitz verklagen.

13.4 Für Klagen von KT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KT vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkom-men, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und KT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

1.1 KT informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

1.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist KT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald KT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.

1.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird KT den kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

1.4 Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von KT begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von KT ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt KT ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

1.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von KT über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in Abs. (1) bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
1.6 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mietgliedstaaten untersagt ist) ist in den Geschäftsräumen von KT einzusehen.


(Stand 10.04.2006)

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Buchung über:
Esperanza Tours
Inhaber: Armin Holp
Ziegelstraße 10
71570 Oppenweiler
Telefon: 0251/ 28919425
Fax: 07191/ 9085446
Email: info@esperanza-tours.de

Steuernummer: 51217/35607
Finanzamt Backnang