Allgemeine
Reisebedingungen der Firma
Kondor Tours
Sehr geehrter Reisegast,
die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften
der §§ 651a bis I BGB über den Pauschalreisevertrag
und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter und
führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam
einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der Firma Kondor Tours GmbH,
Schöntalweg 40, D-73349 Wiesensteig, Telefon 07335/922024,
Telefax 07335/922025, nachstehend »KT« abgekürzt,
und jedem einzelnen Reiseteilnehmer, nachstehend »der Reisegast«
genannt, im Falle der Buchung zustandekommenden Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich oder per
Telefax erfolgen kann, bietet der Gast KT den Abschluss eines
Reisevertrags auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller
ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen
verbindlich an.
1.2
Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den
Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast
die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von KT vor. Der Vertrag
kommt in diesem Fall zustande, wenn der Reisegast das geänderte
Angebot annimmt. Dies kann auch durch Leistung der Anzahlung,
der Restzahlung oder durch den Reiseantritt selbst geschehen.
1.4
Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten
Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung
übernommen hat.
2.
Leistungsverpflichtung von KT
2.1
Die Leistungsverpflichtung von KT ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw.
der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin
enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2
Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften und andere
Reiseveranstalter) und Reisebüros sind von KT nicht bevollmächtigt,
Zusicherung zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über
die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von KT
hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten
Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.
Zahlungen und Restzahlung
3.1
Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines
gemäß § 651k Abs. 3 in BGB ist eine Anzahlung
zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt,
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Reisepreises,
maximal jedoch € 250,- pro Person, da wir in entsprechender
Höhe Anzahlungen gegenüber unseren Leistungsträgern
erbringen.
3.2
Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt
ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 30
Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass
die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. genannten Gründen
abgesagt werden kann.
3.3
Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach vollständiger
Bezahlung des Reisepreises unverzüglich direkt oder über
das vermittelnde Reisebüro ausgehändigt.
3.4
Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der
gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines
sofort zahlungsfällig.
3.5
Leistet der Kunde Anzahlung und/oder Restzahlung trotz Fälligkeit
nicht innerhalb der vereinbarten Fristen, ist KT berechtigt, nach
Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten
und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff.
8 dieser Bedingungen zu belasten.
3.6
Soweit der Sicherungsschein übergeben und kein gesetzliches
oder vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und
KT zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist,
besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein
Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4.
Leistungsänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von KT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. KT ist verpflichtet, den Reisenden
über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
5.
Preisanpassung
KT
behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
kann KT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann KT
von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
den Einzelplatz kann KT von Ihnen verlangen.
5.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
so können wir den Reisepreis um den entsprechenden, antei-ligen
Betrag heraufsetzen.
5.3
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für KT verteuert hat.
5.4
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für KT nicht
vorhersehbar waren.
5.5
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
hat KT Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn KT in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise,
wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von KT zu vertretenden
Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes
auf anteilige Rückerstattung. KT bezahlt an den Reisegast
jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie
von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an KT
zurückerstattet worden sind.
7.
Rücktritt und Kündigung durch KT
7.1
KT kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast
die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt KT, so behält
sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; KT muß sich jedoch
den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
erlangt, einschließlich der KT eventuell von den Leistungsträgern
gutgeschriebenen Beträge. Die Reiseleitung von KT ist in
diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von KT wahrzunehmen.
7.2
KT kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung
genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen
vom Reisevertrag zurücktreten:
a) KT ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage
der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
daß die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von KT später als 30 Tage vor Reisebeginn
ist nicht zulässig.
c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn KT in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast
aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber
KT geltend zu machen.
8.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
8.1
Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung
gegenüber KT, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag
zurücktreten.
8.2
In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen
KT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
b) vom 29. bis zum Reisebeginn 70% des Reisepreises
c) am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%
8.3
Dem Reisegast ist es gestattet, KT nachzuweisen, dass ihr tatsächlich
keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung
der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
8.4
KT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung,
entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret
zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
9.
Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
9.1
Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige ist bei Reisen mit KT dahingehend konkretisiert,
daß der Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel
unverzüglich der Reiseleitung von KT anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen.
9.2
Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn
die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.3
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich
den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
9.4
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt,
wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen,
KT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist
erst zulässig, wenn KT, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung),
eine ihnen vom Reisegasts bestimmte angemessene Frist haben verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf
es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von KT oder
ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt
wird.
9.5
Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem
vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber KT
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nach
Reiseende und nur gegenüber KT unter oben angegebenen Anschrift
erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
10.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10.1
KT informiert im Reisekatalog über die obigen Bestimmungen,
die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen
gelten für deutsche Staatsbürger bei denen keine besonderen
Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisegastes
begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft,
Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis
usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit
sie KT nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt
worden sind.
10.2
KT wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der
Reiseausschreibung wiedergegeben Allgemeinen Vorschriften vor
Antritt der Reise informieren.
10.3
Soweit KT seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden
Bestimmungen nachkommt, ist der Reiseteilnehmer zur Einhaltung
dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.
11.
Haftung
11.1
Die vertragliche Haftung von KT für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung
vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt oder
b) KT für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
11.2
KT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar
nicht Bestandteil der Reiseleistungen von KT sind.
KT haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
KT ursächlich geworden ist.
12.
Verjährung
Ansprüche
des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem
Kunden und KT Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder KT die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
13.
Gerichtsstand, Sonstiges
13.1
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und KT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2
Soweit bei Klagen des Kunden gegen KT im Ausland für die
Haftung von KT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich
Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
13.3
Der Kunde kann KT nur an dessen Sitz verklagen.
13.4
Für Klagen von KT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KT vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkom-men, die auf den Reisevertrag zwischen dem
Kunden und KT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden
ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Information
zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
1.1
KT informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
1.2
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en)
noch nicht fest, so ist KT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald KT weiß,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den
Kunden informieren.
1.3
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird KT den kunden unverzüglich
und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über
den Wechsel informieren.
1.4
Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften
im Rahmen der Informationspflicht von KT begründet keinen
vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung
mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher
Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht
von KT ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger
Weise vereinbart ist, bleibt KT ein Wechsel der Fluggesellschaft
ausdrücklich vorbehalten.
1.5
Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von
KT über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die
Ansprüche des Kunden nach der in Abs. (1) bezeichneten Verordnung,
aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche
oder gesetzliche Rechte unberührt.
1.6 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List"
(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über
den Mietgliedstaaten untersagt ist) ist in den Geschäftsräumen
von KT einzusehen.
(Stand
10.04.2006)
--
Buchung über:
Esperanza Tours
Inhaber: Armin Holp
Ziegelstraße 10
71570 Oppenweiler
Telefon: 0251/ 28919425
Fax: 07191/ 9085446
Email: info@esperanza-tours.de