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§ 0 Allgemeine Reisebedingungen der Firma
travel-to-nature GmbH


§ 1 Abschluss des Reisevertrages
§ 2 Bezahlung des Reisepreises
§ 3 Leistungen
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen
§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch travel-to-nature
§ 7 Höhere Gewalt
§ 8 Haftung
§ 9 Informationspflichten über Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
§ 10 Gewährleistungsfristen
§ 11 Versicherung
§ 12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- , Impf- und Gesundheitsvorschriften
§ 13 Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von
Ansprüchen, Abtretungsverbot Gerichtsstand
§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


§ 1 Abschluss des Reisevertrages
Stand 10.04.06

1.1 Der Kunde bietet der travel-to-nature GmbH
durch seine Reiseanmeldung den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung
erfolgt schriftlich.
Der Reisevertrag kommt durch eine entsprechende
schriftliche Buchungsbestätigung von travel-to-nature
an den Reisenden zustande, die innerhalb von 10 Tagen
ab dem Eingang der Reiseanmeldung beim Reise-
veranstalter zu erfolgen hat.

1.2 Weicht der Inhalt der Reiseanmeldung vom Inhalt
der Reisebestätigung ab, liegt ein neues Angebot von
travel-to-nature GmbH vor, an den der Reiseveranstalter
für 10 Tage gebunden ist. Binnen dieser Frist kann der
Reisende den Antrag annehmen. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) angenommen, so gilt
unser neues Angebot als abgelehnt.


§ 2 Bezahlung des Reisepreises

2. Bezahlung des Reisepreises

2.1 Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Diese wird auf den
Reisepreis angerechnet. Der Reiseveranstalter hat dem
Kunden zugleich einen Sicherungsschein auszuhändigen,
der der Vorschrift des § 651 k Abs. 3 BGB entspricht.

2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn
zur Zahlung fällig. Kunden aus dem Ausland müssen 45
Tage vor Reiseantritt bei uns eingehend bezahlt haben.

2.3 Wird die Buchungserklärung des Reisenden weniger
als 30 Werktage vor Reisebeginn abgegeben, wird der
gesamte Reisepreis auch schon vor der Aushändigung der Reisebestätigung gemäß § 3 Inf-VO fällig.

2.4. Zahlungen mit Scheck werden nur bis 14 Tage vor
Abreise akzeptiert, danach können nur bankbestätigte
Schecks oder Blitzgiroanweisungen akzeptiert werden.

2.5 Sondergebühren: Die jeweilige Sicherheitsgebühr wird
bei Abflug von der Fluggesellschaft eingezogen

2.6 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner
Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich
behandelt. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.


§ 3 Leistungen
3.1 Die von travel-to-nature GmbH vertraglich
geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen Informationen und
Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der
Buchungsbestätigung. Die Korrektur von offensicht-
lichen Irrtümern (z.B. Druck- oder Rechenfehlern) bleibt vorbehalten.

3.2 Dem Kunden wird von travel-to-nature GmbH
empfohlen, sich Nebenabreden, aufgrund derer vertrag-
liche Leistungen geändert werden, schriftlich bestätigen
zu lassen.


§ 4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Abänderungen und Abweichungen einzelner Reise-
leistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluß
erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben
durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen
nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land Änderungen des Reiseverlaufs erzwingen.

4.2 Auch erhebliche Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die travel-to-nature nicht zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sind gestattet,
soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der
Interessen des Reiseveranstalters für den Kunden zu-
mutbar sind.

4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann travel-to-nature den Reise-
preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
travel-to-nature vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs-
unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann travel-to-nature vom Reisenden verlangen.

4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages be-
stehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber travel-to-nature erhöht, so kann der Reise-
preis gegenüber dem Reisenden um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden.

4.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss
des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für travel-to-nature verteuert hat.

4.6. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für travel-to-nature nicht
vorhersehbar waren.

4.7. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat travel-to-nature den Reisenden
unverzüglich, spätestens bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Abreisetermin über eine solche Preis-
erhöhung zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.
Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
travel-to-nature in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzu-
bieten.


§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären


5.2 Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch,
so kann travel-to-nature eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, wegen einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder
aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen zurücktritt. Die Höhe der pauschalierten Entschädigung berechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei travel-to-nature wie folgt:

Projektreisen/Entdeckerreisen/Wanderreisen/
Tierbeobachtungen
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,
mind. jedoch Euro 50,-
ab 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises,
mind. jedoch Euro 100,-
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises;
ab 06. bis zum Abreisetag, Nichterscheinen 90% des Reisepreises;
pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis.

Städtereisen/Familienreisen
bis 45. Tag vor Reiseantritt 5%, mindestens jedoch Euro 50,00
ab 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mind. jedoch Euro 100,-
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab 06. bis Abreisetag, Nichterscheinen 80% des Reisepreises;
pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis.

Individualreisen:
bis 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises, mind. jedoch Euro 75,-
ab 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mind. jedoch Euro 150,-
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises;
ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises;
ab 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises;
Abreisetag, Nichterscheinen 95% des Reisepreises
pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis.

Nur - Flugreisen:
Bei Nur-Flugreisen wird dem Kunden abweichend von den vorherigen Regelungen die Stornokostenstaffelung separat
mit dem Reiseangebot mitgeteilt.


Dem Reisenden bleibt es in allen Fällen unbenommen,
travel-to-nature nachzuweisen, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist, als die obige Pauschale.
In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

5.3 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,
nicht von travel-to-nature zu vertretenden Gründen nicht
in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. travel-to-nature bezahlt an den Teilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald
und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern
tatsächlich an travel-to-nature zurückerstattet werden.

5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der
Unterkunft vorgenommen (Umbuchung) oder lässt sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen, kann travel-to-nature ein Umbuchungsentgelt
in Höhe von Euro 25,- pro Reise erheben. Umbuchungs-
wünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gem. Ziff. 5.1. und 5.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-
wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

travel-to-nature kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reise-
erfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen.


§ 6 Rücktritt und Kündigung durch travel-to-nature

6.1 Charterflüge unterliegen von den Behörden der
Zielländer kurzfristig erteilten Verkehrsrechten. Die
Erteilung bezüglich der jeweiligen Saison ist bei Drucklegung nicht bekannt. Der Veranstalter kann im Fall der Nichtgenehmigung oder des Widerrufs deswegen vom Reisevertrag zurücktreten.

6.2 travel-to-nature kann bis zu vier Wochen vor
Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung ausgewiesene oder behördlich fest-
gesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

6.3 travel-to-nature ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis
hiervon zu unterrichten.

6.4 travel-to-nature kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann travel-to-nature eine Entschädigung nach Maßgabe der unter Ziffer 5 genannten Pauschalsätze verlangen.

6.5 Nach Antritt der Reise kann travel-to-nature den
Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder gefährdet. Hierbei sind die Eigenart,
die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reise-
gruppe zu berücksichtigen. Bei Kündigung nach Antritt der
Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen
Reiseleiter vertreten. Die Kündigung ist auf den Teil der
Reise bestimmt, deren Durchführung durch das Verhalten
des Kunden beeinträchtigt oder gestört wird. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.


§ 7 Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. travel-to-nature und der Reisende sind bei einer Kündigung aufgrund Umstände höherer Gewalt verpflichtet, die
Mehrkosten für die Rückbeförderung hälftig zu tragen.


§ 8 Haftung
8.1 travel-to-nature GmbH haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- Die gewissenhafte Reisevorbereitung
- Sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts-
und Landesüblichkeit

8.2 travel-to-nature haftet nicht für Angaben in Prospekten
der Leistungsträger (z.B. Hotels), die nicht von
travel-to-nature selbst hergestellt wurden.

8.3 travel-to-nature beschränkt die Haftung für Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, auf 4.200,00 Euro. Diese Beschränkung gilt nur, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
oder soweit travel-to-nature für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Liegt der dreifache Reisepreis höher als 4.200,00 Euro, so
ist die Haftung unter den genannten Voraussetzungen
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Haben mehrere Reisende eine Reise gemeinsam gebucht,
gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis für
jeden Einzelnen der Gruppe. Berechnungsgrundlage ist
daher der jeweilige Reisepreis eines einzelnen Teilnehmers.

8.4 Sofern der Reiseveranstalter im Prospekt oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters ver-
öffentlicht, so ist diese Angabe unverbindlich und wird
nicht Bestandteil des Reisevertrages. Kurzfristige
Änderungen behält sich der Reiseveranstalter vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund.

8.5 Bei Nur-Flug-Reisen tritt travel-to-nature nur als
Vermittler zwischen den Leistungsträgern (Flug-
gesellschaften) und den sonst Beteiligten auf. travel-
to-nature übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unfällen, Gepäckverlust oder Verspätungen. Das Beförderungsrisiko trägt in jedem Falle der Teilnehmer
selbst. Da travel-to-nature lediglich die Flugreisen und
nicht die Gesamtleistung der Reise übernimmt, ist sie kein Veranstalter und übernimmt folglich auch nicht die Veranstalterhaftung.


§ 9 Informationspflichten über Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens

travel-to-nature GmbH ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei
Buchung zu informieren. Steht die ausführende Flug-
gesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss travel-to-nature GmbH diejenige Fluggesellschaft nennen,
die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird
und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis
der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt,
wenn die Identität wechselt. Die Black List der EU ist auf
der Internetseite http://europa.eu.int einsehbar.


§ 10 Gewährleistungsfristen
Ansprüche des Kunden wegen Reisemängel (§ 651c –
651f BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Die Ver-
jährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Von dieser Verjährung innerhalb
eines Jahres nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit wie Schadensersatzansprüche, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
travel-to-nature GmbH oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.


§ 11 Versicherung
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine
Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, etc.) mit Ausnahme der gesetz-
lichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) ent-
halten. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung.


§ 12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- , Impf- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durch-
führung der Reise wichtigen Vorschriften selbst ver-
antwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
es sei denn, dass sie auf einer schuldhaften Falsch-
information des Reiseveranstalters beruhen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Informationen über
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheits-vorschriften, die ihm bekannt sind, an den Kunden weiterzuleiten. Kosten für Impfungen sind im Preis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden selbst getragen werden.

12.2 Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass Reisepass bzw. Personalausweis sowie sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. Falls der Kunde travel-to-nature oder birdingtours damit beauftragt hat, behördliche Dokumente (z.B. Visa) zu beantragen, so haftet travel-to-nature nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, es sei denn, travel-to-nature hat die Verzögerung zu vertreten.


§ 13 Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretungsverbot Gerichtsstand

13.1 Während der Reise auftretende Mängel hat der Reisende dem Reiseveranstalter oder dessen örtlicher Agentur anzuzeigen. Die Anschriften der örtlichen Agenturen sind im Reiseprogramm angegeben. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter oder dessen Agentur eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.

13.2 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle sich aus
dem Reisevertrag ergebenden wechselseitigen Ansprüche, insbesondere Zahlungsansprüche ist Ballrechten / Deutschland

13.3 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass
der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte,
auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13.4 Als Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - Staufen/Ba.Wü. vereinbart.


§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.


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Der Reiseveranstalter ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg, und erkennt den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.


Buchung über:
Esperanza Tours
Inhaber: Armin Holp
Ziegelstraße 10
71570 Oppenweiler
Telefon: 0251/ 28919425
Fax: 07191/ 9085446
Email: info@esperanza-tours.de

Steuernummer: 51217/35607
Finanzamt Backnang