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Argentinien
- Informationen über das Reiseland
Name:
República Argentinien
Fläche: 2,78 Mio. qkm, sowie
2,13 Mio. qkm Terriotorialanspruch auf die Antarktis
Einwohnerzahl: 36,9 Mio.
Hauptstadt: Buenos Aires
Amtssprache: Spanisch
Weitere Sprachen: Guarani, Quetchua,
Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch, Mapuche
Botschaft:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Calle Villanueva 1055
C1426BMC
Buenos Aires
Einreisebestimmungen
für Argentinien
Deutsche
Staatsangehörige können ohne Einholung eines Visums, bis
zu 90 Tage, als Touristen nach Argentinien einreisen.
Ohne
Anspruch, ist ein Aufenthalt bis zu 6 Monate möglich, wenn
rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde eine
Verlängerung beantragt wird.
Wird
jedoch eine Erwerbstätigkeit oder ein Aufenthalt von über
6 Monate angestrebt, ist vor Reisebeginn vom zuständigen argentinischen
Konsulat in Deutschland die Einreise bzw. der Aufenthalt beantragt
werden.
Wie
in anderen Ländern auch, muss der Reisepass 3 Monate über
die geplante Reisedauer gültig sein. Deutsche Personalausweise
werden nicht anerkannt Deutsche Kinderausweise werden dagegen akzeptiert!
Reisen
minderjährige Kinder mit bei nur einem Erziehungsberechtigtem,
hat diese Person vom anderen Elternteil eine entsprechende Zustimmung
, möglichst in spanisch, mitzuführen. Bei Verwitweten
oder alleinigem Sorgerecht muss eine behördliche Bescheinigung
mitgeführt werden.
Für
minderjährige Kinder, die nur mit einem Erziehungsberechtigten
reisen, muss dieser eine entsprechende Genehmigung mit sich führen.
Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw.
verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt
werden. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische
zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine
Probleme gibt.
Argentinien
schreibt keine Impfungen vor!
Feiertage in Argentinien:
Nationalfeiertag:
25. Mai (Revolucion de Majo - 1810-).
Weitere
Feiertage: 1.Jan. (año nuevo), 6. Jan. (reyes magos), Karfreitag
(viernes santo), 1. Mai (Dia del Trabajador), 10. Juni (Dia de las
Malvinas), 20. Juni, (Dia de la Bandera), 9. Juli, (Dia de la Indepedencia),
17. Aug. (Dia de San Martin), 12. Okt. (Dia de la Raza), 10. Nov.
(Dia de la Tradición), 8. Dez. (Dia de la Concepción),
25. Dez. (Navidad).
Zusätzliche
Feiertagsregelung: Fallen die Feiertage auf: einen Dienstag oder
Mittwoch werden sie auf Montag vorgezogen, fallen sie auf einen
Donnerstag oder Freitag, werden sie auf den folgenden Montag verlegt.
Weitere Feiertage, die Handel und Industrie beachten müssen,
sind der Gründonnerstag und der 8. Dezember. Geschäftsleute
sollten die Hauptferienzeit in Argentinien von Dezember bis März
nutzen.
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