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Argentinien - Informationen über das Reiseland

Name: República Argentinien
Fläche: 2,78 Mio. qkm, sowie 2,13 Mio. qkm Terriotorialanspruch auf die Antarktis
Einwohnerzahl: 36,9 Mio.
Hauptstadt: Buenos Aires
Amtssprache: Spanisch
Weitere Sprachen: Guarani, Quetchua, Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch, Mapuche
Botschaft:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Calle Villanueva 1055
C1426BMC

Buenos Aires

Einreisebestimmungen für Argentinien

Deutsche Staatsangehörige können ohne Einholung eines Visums, bis zu 90 Tage, als Touristen nach Argentinien einreisen.

Ohne Anspruch, ist ein Aufenthalt bis zu 6 Monate möglich, wenn rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Verlängerung beantragt wird.

Wird jedoch eine Erwerbstätigkeit oder ein Aufenthalt von über 6 Monate angestrebt, ist vor Reisebeginn vom zuständigen argentinischen Konsulat in Deutschland die Einreise bzw. der Aufenthalt beantragt werden.

Wie in anderen Ländern auch, muss der Reisepass 3 Monate über die geplante Reisedauer gültig sein. Deutsche Personalausweise werden nicht anerkannt Deutsche Kinderausweise werden dagegen akzeptiert!

Reisen minderjährige Kinder mit bei nur einem Erziehungsberechtigtem, hat diese Person vom anderen Elternteil eine entsprechende Zustimmung , möglichst in spanisch, mitzuführen. Bei Verwitweten oder alleinigem Sorgerecht muss eine behördliche Bescheinigung mitgeführt werden.

Für minderjährige Kinder, die nur mit einem Erziehungsberechtigten reisen, muss dieser eine entsprechende Genehmigung mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt.

Argentinien schreibt keine Impfungen vor!


Feiertage in Argentinien:

Nationalfeiertag: 25. Mai (Revolucion de Majo - 1810-).

Weitere Feiertage: 1.Jan. (año nuevo), 6. Jan. (reyes magos), Karfreitag (viernes santo), 1. Mai (Dia del Trabajador), 10. Juni (Dia de las Malvinas), 20. Juni, (Dia de la Bandera), 9. Juli, (Dia de la Indepedencia), 17. Aug. (Dia de San Martin), 12. Okt. (Dia de la Raza), 10. Nov. (Dia de la Tradición), 8. Dez. (Dia de la Concepción), 25. Dez. (Navidad).

 

Zusätzliche Feiertagsregelung: Fallen die Feiertage auf: einen Dienstag oder Mittwoch werden sie auf Montag vorgezogen, fallen sie auf einen Donnerstag oder Freitag, werden sie auf den folgenden Montag verlegt. Weitere Feiertage, die Handel und Industrie beachten müssen, sind der Gründonnerstag und der 8. Dezember. Geschäftsleute sollten die Hauptferienzeit in Argentinien von Dezember bis März nutzen.