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Brasilien
- Bundesstaaten
Die Verfassung aus dem Jahr 1988 gewährt der Bundesregierung
weitgehende Befugnisse. Der Präsident wird für eine Amtsperiode
von vier Jahren direkt vom Volk gewählt. Er besitzt eine weitreichende
exekutive Gewalt, ist Staatsoberhaupt und Regierungschef und stellt
das Kabinett zusammen.
Nach
einer Übergangsbestimmung wurde 1993 ein Referendum über
die Staats- (Monarchie oder Republik) und Regierungsform (Präsidial-
oder parlamentarisches System) abgehalten. Die Bevölkerung
entschied mit jeweils großer Mehrheit (87 % bzw. 69 %) für
die Republik und ein Präsidialsystem.
Das
brasilianische Parlament, der Nationalkongress oder Congresso Nacional,
besteht aus zwei Kammern: Der föderative Senat oder Senado
Federal setzt sich aus 81 Abgeordneten zusammen, von denen jeweils
drei aus jedem der Bundesstaaten entsendet werden. Die Senatsabgeordneten
werden nach dem Mehrheitswahlrecht für Amtsperioden von acht
Jahren bestimmt. Neben dem Senat gibt es die Abgeordnetenkammer
oder Câmara dos Deputados mit 513 Sitzen, deren Mitglieder
nach dem Verhältniswahlrecht für Amtsperioden von vier
Jahren gewählt werden.

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