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Mexiko
- Politik
Mexiko
ist seit 1917 eine Präsidiale Bundesrepublik. Die Verfassung
von 1917 wurde zuletzt im Jahr 1994 geändert.
Der
Präsident steht im Mittelpunkt des mexikanischen Institutionensystems
und wird für eine einzige Amtszeit von sechs Jahren, sexenio
genannt, direkt gewählt.
Das
Parlament (Congreso de la Unión) besteht aus Abgeordnetenhaus
(Cámara Federal de Diputados) (500 Mitglieder) und Senat
(Senado) (128 Mitglieder). Die Wahl erfolgt alle drei beziehungsweise
sechs Jahre.
Mexiko
wurde von 1929 bis 2000 von ein und der selben Partei regiert: der
Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI). Seit Dezember
2000 ist Vicente Fox Quesada (PAN) Präsident von Mexiko.
Während
der Regierungszeit der PRI bestand lange Zeit keine klare Trennung
zwischen den Institutionen des Staates und jenen der offiziellen
Partei, das heißt der PRI. So unterstand etwa auch die
Organisation von Wahlen der PRI. Dies führte zu zahlreichen
Berichten über Unregelmäßigkeiten bei der Wahl wie
beispielsweise Fälschung von Wahllisten, mehrfacher Stimmabgabe,
Stimmenkauf, Kontrollen der Stimmabgabe, Wahlurnenraub und unkorrekter
Stimmenauszählung. Seit 1990 ist das überparteiliche Instituto
Federal Electoral (IFE) für die Vorbereitung und Durchführung
von Wahlen zuständig.
Im
Land werden Demokratiedefizite beklagt. So finden Maßnahmen
gegen die Opposition statt. Als Beispiel sei die Aufhebung der Immunität
des populären Bürgermeisters von Mexiko-Stadt Andrés
Manuel López Obrador 2005 genannt, wodurch er nicht für
die Präsidentschaftswahl kandidieren kann.
Mexiko
erlangte während des Faschismus in Europa große Bedeutung
als Exilland.
Grenzpolitik
Der Grenzübergang zwischen Mexiko und den USA steht auf Grund
des Wohlstandsgefälles zwischen den beiden Staaten im besonderen
Blickpunkt der Behörden. Bei einem Treffen zwischen Präsident
Vicente Fox und dem US-Präsidenten George W. Bush am 7. März
2004 wurde vereinbart, dass Mexikaner, die häufig in die USA
reisen, von den strengen Grenzkontrollen (Fingerabdrücke, Fotografien)
bei der Einreise in die USA teilweise ausgenommen werden. Diese
Bestimmungen wurden von Washington vor allem zum Schutz vor terroristischen
Anschlägen eingerichtet. Die USA kämpfen seit langem gegen
illegal im Land lebende Mexikaner.
Ein
weiterer Streitpunkt mit den USA ist die Auslieferung von Gefangenen:
die Mexikanische Verfassung nennt in ihrem Artikel 18 als zulässigen
Zweck von Bestrafung einzig die Rehabilitation von Kriminellen.
Der Mexikanische Oberste Gerichtshof hat daher die Auslieferung
von Gefangenen an Länder verboten, in denen ihnen die Todesstrafe
oder eine lebenslängliche Haft ohne Aussicht auf Freilassung
droht. Dies ist in den meisten Bundesstaaten der USA der Fall, wodurch
der alte Brauch von in den USA gesuchten Verbrechern,
nach Mexiko zu fliehen, einen neuen Auftrieb erhalten hat.
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