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Mexiko - Politik

Mexiko ist seit 1917 eine Präsidiale Bundesrepublik. Die Verfassung von 1917 wurde zuletzt im Jahr 1994 geändert.

Der Präsident steht im Mittelpunkt des mexikanischen Institutionensystems und wird für eine einzige Amtszeit von sechs Jahren, sexenio genannt, direkt gewählt.

Das Parlament (Congreso de la Unión) besteht aus Abgeordnetenhaus (Cámara Federal de Diputados) (500 Mitglieder) und Senat (Senado) (128 Mitglieder). Die Wahl erfolgt alle drei beziehungsweise sechs Jahre.

Mexiko wurde von 1929 bis 2000 von ein und der selben Partei regiert: der Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI). Seit Dezember 2000 ist Vicente Fox Quesada (PAN) Präsident von Mexiko.

Während der Regierungszeit der PRI bestand lange Zeit keine klare Trennung zwischen den Institutionen des Staates und jenen der “offiziellen Partei”, das heißt der PRI. So unterstand etwa auch die Organisation von Wahlen der PRI. Dies führte zu zahlreichen Berichten über Unregelmäßigkeiten bei der Wahl wie beispielsweise Fälschung von Wahllisten, mehrfacher Stimmabgabe, Stimmenkauf, Kontrollen der Stimmabgabe, Wahlurnenraub und unkorrekter Stimmenauszählung. Seit 1990 ist das überparteiliche Instituto Federal Electoral (IFE) für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zuständig.

Im Land werden Demokratiedefizite beklagt. So finden Maßnahmen gegen die Opposition statt. Als Beispiel sei die Aufhebung der Immunität des populären Bürgermeisters von Mexiko-Stadt Andrés Manuel López Obrador 2005 genannt, wodurch er nicht für die Präsidentschaftswahl kandidieren kann.

Mexiko erlangte während des Faschismus in Europa große Bedeutung als Exilland.


Grenzpolitik
Der Grenzübergang zwischen Mexiko und den USA steht auf Grund des Wohlstandsgefälles zwischen den beiden Staaten im besonderen Blickpunkt der Behörden. Bei einem Treffen zwischen Präsident Vicente Fox und dem US-Präsidenten George W. Bush am 7. März 2004 wurde vereinbart, dass Mexikaner, die häufig in die USA reisen, von den strengen Grenzkontrollen (Fingerabdrücke, Fotografien) bei der Einreise in die USA teilweise ausgenommen werden. Diese Bestimmungen wurden von Washington vor allem zum Schutz vor terroristischen Anschlägen eingerichtet. Die USA kämpfen seit langem gegen illegal im Land lebende Mexikaner.

Ein weiterer Streitpunkt mit den USA ist die Auslieferung von Gefangenen: die Mexikanische Verfassung nennt in ihrem Artikel 18 als zulässigen Zweck von Bestrafung einzig die Rehabilitation von Kriminellen. Der Mexikanische Oberste Gerichtshof hat daher die Auslieferung von Gefangenen an Länder verboten, in denen ihnen die Todesstrafe oder eine lebenslängliche Haft ohne Aussicht auf Freilassung droht. Dies ist in den meisten Bundesstaaten der USA der Fall, wodurch der alte „Brauch“ von in den USA gesuchten Verbrechern, nach Mexiko zu fliehen, einen neuen Auftrieb erhalten hat.

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